Steuerliches Verfahrensrecht
Genaue Kenntnis des steuerlichen Verfahrensrechts ist z.B. bei folgenden steuerlichen Problemen von Bedeutung:
- Sie werden als Geschäftsführer für Steuern Ihrer GmbH in Haftung genommen.
- Sie sollen für Steuern eines Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden, z.B. nach einem Unternehmenskauf, oder einem Erbfall.
- Bereits weit zurückliegende Steuerbescheide werden vom Finanzamt überraschend zu Ihren Lasten geändert.
- Erst nach Jahren setzt das Finanzamt Steuern für bestimmte Sachverhalte fest.
- Nach Ablauf der regulären Rechtsbehelfsfrist fällt Ihnen auf, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, oder dass Sie vergessen haben, bestimmte Kosten anzusetzen.
- Bei der Bearbeitung der aktuellen Steuererklärung fällt Ihnen ein Beleg aus dem Vorjahr in die Hände, den Sie noch ansetzen wollen. Oder sie finden noch eine Steuerbescheinigung für Kapitaleinkünfte des Vorjahres mit anrechenbaren Steuern, die Sie sich gerne noch erstatten lassen wollen.
- Sie stellen fest, dass Sie versehentlich Einnahmen vergessen haben zu erklären, und wollen jetzt wissen, was zu tun ist.
Wir können Sie in solchen Fällen beraten und Ihnen sagen, welche rechtlichen Möglichkeiten und ggf. auch Pflichten bestehen. Sofern Rechtsbehelfe wie Einspruch oder Klage notwendig sind, können wir diese für Sie durchführen.
Soweit notwendig, beraten wir Sie auch in der Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige, bzw. in der Frage, ob strafrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen.