Unsere Garantien
Neben den Garantien für die fachlich optimale Durchführung unseres Auftrages haben wir uns selbst verpflichtet, folgende Garantien einzuhalten. Sie dürfen uns beim Wort nehmen !
Die Rückrufgarantie:
Wir rufen Sie garantiert innerhalb von drei Stunden zurück, wenn Sie uns anrufen und eine Nachricht hinterlassen.
Die Termingarantie:
Wenn Sie mit uns einen Fixtermin ausmachen, garantieren wir Ihnen, diesen Termin auch einzuhalten. Wenn z.B. der Jahresabschluss zu einem bestimmten Termin fertiggestellt sein muss, vereinbaren wir, wann wir welche Unterlagen brauchen. Dann halten wir den Termin ein. Garantiert !
Amtliche Termine halten wir grundsätzlich ein. Wenn notwendig beantragen wir entsprechende Verlängerung. Sie brauchen sich jedenfalls nicht um die Termine und Fristen zu kümmern.
Die Erledigungsgarantie:
Wenn Sie mit uns einen festen Erledigungszeitraum ausmachen, garantieren wir Ihnen, dass wir die Aufgabe innerhalb dieser Zeit auch erledigt haben. Wenn Sie z.B. die Lohnabrechnung innerhalb von zwei Tagen benötigen, dann haben Sie die Abrechnung auch spätestens nach zwei Tagen. Garantiert!
Die Pünktlichkeitsgarantie:
Wenn Sie bei einem Termin bei uns länger als 10 Minuten an der Anmeldung warten müssen, ist die Besprechung kostenlos.
Die Wiedervorlagegarantie:
Wir überwachen die eingelegten Rechtsbehelfe, haken bei den Behörden nach und informieren Sie regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens. So kann nichts unter den Tisch fallen.