unser Honorar, Ihre Investition, Ihr Nutzen
Zunächst eine Überlegung vorweg:
Gute Steuerberatung gehört zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Unternehmens ebenso wie gute Produkte, faire Preise, gutes Management, motivierte Mitarbeiter etc.. Es ist auch noch niemand reich oder erfolgreich geworden, weil er einen „billigen“ Steuerberater hatte. Es sind jedoch schon viele arm geworden, weil sie einen „billigen“ Steuerberater hatten. Diese Erkenntnis kommt dann jedoch leider meist zu spät.
Deshalb haben wir den Anspruch, gute Beratung zu fairen Preisen zu bieten. Für Billigpreise gibt es allenfalls „Billigberatung“, aber das ist unsere Sache nicht.
Vergleichen Sie deshalb zuerst die Leistung, die Sie brauchen, z.B.
- Garantien
- Beratungsphilosophie
- wo bestehen Unterschiede
und dann den Preis.
Nun zur Bemessung des Honorars.
Wie wir wissen, besteht häufig Unklarheit, wie die Gebühren des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers bemessen werden. Um hier mehr Transparenz zu erhalten, geben wir Ihnen nachfolgend weitere Informationen:
Für Steuerberater existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater verbindlich ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sog. Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sog. Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sog. Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des Gebührenspielraums. Bei besonderem Arbeitsaufwand kann diese überschritten werden.
Beispiel:
Gebühr Einkommensteuererklärung ohne Anlagen, Rahmen 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10.
Da wir uns als Dienstleister betrachten, kalkulieren wir innerhalb des Gebührenrahmens in der Regel nach dem tatsächlich notwendigen Zeitaufwand sowie der Höhe des steuerlichen Risikos. Zusätzlich betrachten wir den steuerlichen oder wirtschaftlichen Nutzen. Das hat für Sie folgende Vorteile:
- Wir orientieren uns also nicht überwiegend an hohen Gegenstandswerten, sondern am tatsächlichen Arbeitsaufwand.
- Sie bezahlen nur die für Sie erbrachte Leistung.
- Dabei nehmen wir zusätzlich zur reinen Erstellung der Unterlagen eine Optimierung der steuerlichen Möglichkeiten vor und beschäftigen uns mit den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Sachverhalten.
Da dies bisweilen zeitintensive Arbeiten erforderlich macht, beachten wir dabei stets den Steuerentlastungseffekt im Vergleich zu den entstehenden Kosten. - Sind die Unterlagen gut vorbereitet, fällt weniger Zeit an, also kann die Gebühr geringer sein.
- Umgekehrt zahlen Sie Arbeiten dann, wenn Sie anfallen, so daß Sie die Möglichkeit haben, selbst über eine Reduzierung der Kosten entscheiden zu können. Deswegen weisen wir zusätzliche Leistungen oft in der Rechnung separat aus, damit Sie diese erkennen können, und die Kosten nicht in einem allgemeinen Gebührensatz, für Sie nicht erkennbar, versteckt bleiben.
Zur Ermittlung des notwendigen Zeitaufwands führen wir ein genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, so daß wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu moderaten Gebührensätzen anbieten.
Pauschalangebote:
Wenn Sie wünschen, machen wir Ihnen auch ein Pauschalangebot mit Festpreisen.
Ihr Vorteil: Sie wissen im Vorhinein, was Sie erwartet, und erleben keine unangenehmen Überraschungen.
Nachteil: In der Kalkulation sind u.U. auch Leistungen enthalten, die Sie nicht oder nicht in diesem Umfang in Anspruch nehmen. Daher ist die Pauschale u.U. teurer als die Einzelabrechnung. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen eher zusagt.