Die kleine GmbH UG (haftungsbeschränkt)
Die kleine GmbH, Mini-GmbH, rechtlich Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder auch UG (haftungsbeschränkt) ist eine abgewandelte Rechtsform der klassischen GmbH.
Der Vorteil ist insbesondere, dass zur Gründung weniger Kapital notwendig ist als bei einer GmbH. Ausserdem ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt, so dass faktisch zunächst ein geringerer Haftungsumfang besteht als bei einer GmbH.
Ausserdem sind die Kosten der Gründung geringer als bei einer GmbH.
Diesen Vorteilen stehen allerdings aus unserer Sicht auch Nachteile gegenüber.
Die wichtigsten Nachteile sind die größere Insolvenzgefahr durch das geringere Stammkapital, mit möglicher Haftung des Geschäftsführers und ggf. der Gesellschafter. Ausserdem die marketingtechnisch unschöne Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Das macht in einigen Bereichen doch eher einen etwas schmalspurmäßigen Eindruck. Deshalb sollte man hier insbesondere mit Hinblick auf den eigenen potentiellen Markt schauen, in welcher Rechtsform denn die potentiellen Konkurrenten unterwegs sind.
Eine ähnliche Problematik besteht auch bei der Limited.
In vielen Bereich wird das Thema aber keine Rolle spielen, so dass die Rechtsform UG in Frage kommen kann.
Die Frage der richtigen Rechtsform ist komplex und erfordert einiges an Überlegung und Beratung. Zu beachten und von Bedeutung sind nach unserer Erfahrung insbesondere folgende Aspekte:
- Steuerrecht
- Haftungsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Marketing
- Finanzierung
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, vor der Gründung einen Steuerberater zu konsultieren, um die verschiedenen Aspekte zu beleuchten und zu bewerten.
Weitere Infos zur neuen Unternehmergesellschaft gibt es auf den nachfolgend genannten Webseiten.
- http://www.musterprotokoll.de/Unternehmergesellschaft.html
- Wikipedia zur Unternehmergesellschaft
- www.ug-gesellschaft.de
- http://www.ug-ltd.de/unternehmergesellschaft.html, auch zum Vergleich mit der Rechtsform Limited
- http://www.foerderland.de/1864.0.html