Steuerliche Betriebsprüfungen
Nach einer Betriebsprüfung
Nach einer Betriebsprüfung stehen häufig hohe Steuernachzahlungen im Raum, die sich bei entsprechender Beratung oft wesentlich verringern lassen. Auch hier gilt, dass die Finanzbehörden oftmals die Steuergesetze erheblich zu Lasten der Steuerpflichtigen strapazieren.
Durch fachliche Argumentation, Standhaftigkeit und Verhandlungsgeschick kann hier viel erreicht werden. Es gibt keinen Grund, in solchen Fällen vorschnell nachzugeben.
Durch unser Team von Beratern, unsere Fachkenntnisse, unsere gesammelten Erfahrungen, und unseren Wissenspool sind wir in der Lage, auch schwierige steuerliche Probleme zu bewältigen.
Wenn es zu im Rahmen der Betriebsprüfung keiner Lösung kommt, vertreten wir Sie natürlich auch im anschließenden Rechtsbehelfsverfahren und bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Zunächst versuchen wir allerdings, mit dem Finanzamt eine gütliche Regelung zu finden.
Vor einer Betriebsprüfung
Wir beraten Sie natürlich bereits im Vorfeld, wie Sie eine steuerliche Betriebsprüfung nach Möglichkeit vermeiden.
Außerdem beraten wir Sie natürlich hinsichtlich der bei einer Betriebsprüfung bestehenden Risiken und deren Vermeidung.
Wenn sich dann doch eine Steuerprüfung ankündigt, begleiten wir Sie vom ersten Tag bis zur Schlussbesprechung. Wir haben ein strukturiertes Konzept entwickelt, mit solchen Prüfungen umzugehen.
Zunächst bereiten wir Sie auf den Umgang mit dem Prüfer vor und besprechen die bestehenden Risiken und möglichen Auswirkungen. Wir empfangen mit Ihnen gemeinsam den Prüfer und führen Gespräche, klären offene Fragen und steuerfachliche Themen. Wir prüfen die Feststellungen der Betriebsprüfung und bereiten eine entsprechende Argumentation vor. Wir führen zusammen mit Ihnen die Schlussbesprechung durch. Wenn es dort nicht zu einer Einigung kommt, führen wir auch die notwendigen Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren.
So sind Sie für alle Eventualitäten gerüstet.