Verfahren vor Finanzgerichten
Wenn ein Einspruchsverfahren keinen Erfolg hatte, besteht natürlich noch die Möglichkeit, sein Recht vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof durchzusetzen. Auch im Einspruchsverfahren kann sich die enge oder gar falsche Auslegung der Steuergesetze zu Lasten des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörden zeigen. Vor den Gerichten ist genaue Kenntnis des Steuerrechts sowie eine gute Argumentation besonders wichtig. Natürlich sind auch verfahrensrechtliche Aspekte von Bedeutung.
Sie brauchen für ein solches Verfahren keinen Rechtsanwalt (der von Steuern in der Regel sowieso nichts versteht), und auch keinen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen anderen Steueranwalt. Die meisten Klageverfahren vor Finanzgerichten werden von Steuerberatern geführt, ein Rechtsanwalt ist, aus den genannten Gründen, die große Ausnahme.
Wir haben Erfahrung in der Führung von Verfahren vor den Finanzgerichten, wissen, wie man am besten vorgeht und welche formellen Dinge zu beachten sind, und können Ihre steuerlichen Interessen optimal und effektiv vertreten. Dabei achten wir auch hier, wie beim Rechtsbehelfsverfahren, auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
Wir führen übrigens auch Finanzgerichtsverfahren für andere Steuerberater, die einen erfahrenen Partner an ihrer Seite haben wollen.
Wir führen Verfahren vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof (BFH).
Tipp:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sich lohnen, nachzufragen, ob die Kosten eines Verfahrens übernommen werden.