Umwandlung und Wechsel der Rechtsform
Es zeigt sich immer wieder, dass die GmbH nicht mehr ohne weiteres die optimale Rechtsform für mittelständische Unternehmen darstellt, und deswegen über eine Umwandlung nachgedacht werden sollte .
Nachteilig sind insbesondere:
- die im Einzelfall deutlich höhere Steuerbelastung der GmbH und der Gesellschafter im Vergleich zu anderen Rechtsformen zB. der GmbH & Co KG oder einer Betriebsaufspaltung.
- erheblich gestiegene steuerliche Risiken bei sog. verdeckten Gewinnausschüttungen.
- deutlich gestiegene steuerliche Risiken durch nachteilige Rechtssprechung und steuerliche Gesetzesverschärfungen (zB. Anforderungen an Gehaltsvereinbarungen, Pensionszusagen, Gesellschafterfremdfinanzierung).
- hohe und zum Teil übertriebene Anforderungen in formeller Hinsicht seitens der Finanzverwaltung
Es kann hier zu kuriosen und fatalen Steuersituationen kommen. Daher empfehlen wir in vielen Fällen, die Rechtsform zu wechseln, denn es gibt Alternativen. Ein Wechsel ist möglich, ohne die Beschränkung der persönlichen Haftung aufzugeben, und ohne durch den Rechtsformwechsel Steuern auszulösen.
Wie hoch der reine steuerliche Vorteil einer Umwandlung ist, können wir in einer Simulationsrechnung ermitteln.
Eine Umwandlung ist allerdings ein komplizierter steuerlicher Vorgang, der ein erhebliches Know-How und Erfahrung voraussetzt, um insbesondere eine erfolgsneutrale, also auch steuerneutrale Umsetzung zu gewährleisten.
Wir haben große Erfahrung auf diesem Gebiet und werden Sie hier gerne begleiten.