Auftragsbedingungen
Grundsätzlich erfolgt vor Mandatserteilung und Mandatsannahme ein Eingangsgespräch. Dieses Eingangsgespräch dient u.a. dazu, den Auftragsumfang festzustellen und zu prüfen, ob der Auftragsannahme Gründe, z.B. gesetzliche Ausschlussgründe bei Prüfungen und Gutachten, entgegenstehen. Ebenfalls soll ein Honorar vereinbart werden.
Für dieses Eingangsgespräch entstehen keine Gebühren.
Davon zu unterscheiden ist eine gebührenpflichtige Erstberatung, die nach der Steuerberatergebührenverordnung berechnet wird und nicht mehr als 180,– € zzgl. Umsatzsteuer betragen darf.
Honorarhöhe
Das Honorar richtet sich nach den einzelnen Tätigkeiten. Wir betrachten uns als Dienstleister und rechnen aufwandsgerecht ab. Je weniger Zeit Sie in Anspruch nehmen, desto günstiger das Honorar. In Anspruch genommene Dienstleistungen werden berechnet, Dienstleistungen, die Sie nicht benötigen, werden nicht berücksichtigt und damit auch bei Gebühren, die sich nach Gegenstandswerten bemessen, nicht einkalkuliert. Auf diese Weise bezahlen Sie nur die erhaltenen Dienstleistungen und haben Transparenz und Kontrolle über die Kosten.
Für den Bereich der Steuerberatung ist die Steuerberater-Gebührenverordnung anzuwenden. Diese Gebührenverordnung enthält für alle Tätig- keiten aus dem Bereich der Steuerberatung Tabellen mit Gegenstandswerten. Es gibt keine feste Gebührenhöhe sondern je Tätigkeit wird eine Bandbreite aus Mindest- und Höchstgebühr vorgegeben. Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Tätigkeit wird innerhalb dieser Bandbreite eine Gebühr gewählt.
So kann z.B. eine Finanzbuchhaltung mit einem Gegenstandswert von 50.000,– € am unteren Rand der Gebühr liegen, wenn die Anzahl der zu verarbeitenden Belege klein ist, weil nur wenige Rechnungen mit hohen Beträgen zu verbuchen sind. Bei gleichem Gegenstandswert kann die Gebühr am oberen Rand liegen, wenn die Buchhaltung nur aus Belegen mit Kleinstbeträgen besteht.
Service-Garantie
Für alle Aufträge wird die Zusicherung gegeben, dass alle Qualitätsstandards erfüllt werden:
Für den Bereich der Steuerberatung sind dies die Empfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Steuerberater-kanzlei der Bundessteuerberaterkamm. Für Tätigkeiten aus dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung sind dies die Fachgutachten und Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer.
Sollten Sie mit einer Auftragsausführung nicht zufrieden sein, so nehmen wir jede Kritik positiv auf. Die kritische Meinung unserer Kunden ist ausdrücklich erwünscht und ein Beitrag zur Verbesserung der Service-Qualität
weitere Infos zu unserer Zufriedenheitsgarantie
Versicherungsschutz
Bei Wirtschaftprüfern besteht regelmäßig Versicherungsschutz über 4 Mio. € (bei Nur-Steuerberatern sind es nur 250 T€ – 1 Mio €). Wir sind sogar für 6 Mio. € versichert. Sie sind also auch hier auf der sicheren Seite.
Die Versicherung besteht bei der
HDI Versicherung AG
Postfach
30650 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich ist nicht eingeschränkt.
Allg. Auftragsbedingungen
Wir verwenden allgemeine Auftragsbedingungen, die vor Erteilung des Auftrags auf Anfrage eingesehen werden können.