Rechtsbehelf Einspruch Einspruchsverfahren
Es zeigt sich immer wieder, dass die Finanzbehörden die Steuergesetze sehr eng zu Lasten des Steuerpflichtigen auslegen. Hier zahlen sich Standhaftigkeit, genaue Kenntnis des Steuerrechts sowie eine gute Argumentation aus. In vielen Fällen kann erreicht werden, dass eine enge Auslegung zugunsten des Mandanten korrigiert wird.
Außerdem enthalten Steuerbescheide häufig Fehler (manche Statistiken sprechen davon, dass bis zu 80 % der Steuerbescheide fehlerhaft seien). Aus unserer Erfahrung können wir das – leider – bestätigen. Auch wird oft von der Steuererklärung abgewichen, ohne dass das kenntlich gemacht oder begründet wird (was eigentlich vorgeschrieben ist, aber häufig unterlassen wird).
Mit einem Rechtsbehelf (Einspruch) können diese Fehler korrigiert werden.
Die Führung von Rechtsbehelfen stellt einen Schwerpunkt in unserer Tätigkeit dar. Dabei achten wir jedoch auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Wenn im Verhältnis zur möglichen Steuerminderung der Zeit- und Kosteneinsatz zu hoch erscheint, oder die Erfolgsaussichten zu gering erscheinen, raten wir durchaus auch von einem Einspruch ab.
Es geht um Ihr Recht, und es geht um Ihr Geld!
In den meisten Fällen sind wir bereits hier erfolgreich, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, oder die Rechtslage zu Ihren Lasten falsch ausgelegt hat.
Wenn das jedoch keinen Erfolg haben sollte, bleibt immer noch der Weg zum Finanzgericht.