Erbfall und Erbschaftsteuer
Im Todesfall eines Angehörigen tauchen viele Fragen auf, nicht nur zur Erbschaftsteuer:
- Wie geht es weiter?
- Welche Unterlagen sind da?
- Was benötige ich?
- Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?
- Welche Fristen laufen ab?
- Welche Verpflichtungen treffen mich?
- Wie sollen die Erben sich auseinandersetzen?
Das ganze trifft einen in der Regel unvorbereitet und in einer emotional sowieso schwierigen Situation. Wenn dann auch noch Gericht und Finanzamt Unterlagen und Zahlen haben wollen, und das Finanzamt Steuererklärungen anfordert, wird es erst Recht schwierig.
Kompliziert wird es auch, wenn mehrere Immobilien da sind, oder gar ein Betrieb, dessen Anteile ggf. Teil des Erbes sind.
Wie ist das zu bewerten? Wie bewertet das Finanzamt dieses Vermögen? Welche Folgen hat das? Sind die Werte, die das Finanzamt ansetzt, realistisch?
Das sind nur einige der Probleme, die in dieser Situation erfahrungsgemäß auftauchen. Fehler gehen hier schnell ins Geld, insbesondere bei größeren Vermögen.
Wir sind regelmäßig mit solchen Fällen befasst, auch im Bereich Immobilien und Unternehmensbewertung, und wissen also, was zu tun ist.
Wenn Sie also eine Schenkung machen wollen, oder eine Schenkung bereits erfolgt ist, und das Finanzamt eine Schenkungssteuererklärung anfordert, oder wenn der Erbfall eingetreten ist, und das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung anfordert, wenden Sie sich an uns.
Wir helfen in diesem Bereich auch Kollegen, für die das kein Tagesgeschäft ist.
Erbschaftsteuer
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