Stiftungen
Gründung und laufendes Geschäft einer Stiftung
Wir sind Steuerberater für Stiftungen. Wir haben Erfahrung bei der Gründung und der laufenden Betreuung von Stiftungen. Wir beraten Stiftungen steuerlich und im Umgang mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden. Wenn eine Prüfung der Stiftung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater notwendig ist, können wir das für Sie erledigen. Wir erstellen auch die notwendigen Berichte und Abrechnungen für den Stiftungsvorstand und die Aufsichtsgremien der Stiftung.
Soweit eine rechtliche Beratung notwendig ist, kooperieren wir mit einer Rechtsanwaltskanzlei und mit Notaren.
Vorteile einer Stiftung
Man kann für sich und gleichzeitig für andere Gutes tun. Stifter haben durch die Gründung einer Stiftung folgende Vorteile:
a) steuerliche Vorteile. Bei Zuwendungen zu gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftsteuern noch Schenkungsteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt also zunächst ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung positiv aus. Zuwendungen zu Stiftungen sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehbar. Sie werden überrascht sein, wie viel Steuern Sie mit einer Stiftungsgründung sparen können. Allerdings: Stiftungen sind keine Steuersparmodelle.
b) Lösung des Problems der Unternehmensnachfolge. Besonders im Bereich von Familienunternehmen kommt die Errichtung einer Stiftung in Frage, um das Nachfolgeproblem zu lösen, wenn keine geeigneten Nachfolger aus der Familie vorhanden sind. Die eigene Stiftung kann als Unternehmenseigner eingesetzt werden. Die Geschäftsführung wird von einem geeigneten Fremdgeschäftsführer besorgt. Damit wird das Unternehmen unabhängig von der Familie. Trotzdem ist es möglich, aus den Unternehmenserträgen den Unterhalt der Familienmitglieder zu sichern.
c) Wahrung des Lebenswerkes. wertvolle Kunst- oder Münzsammlungen können, in eine Stiftung eingebracht, in ihrem Bestand gesichert werden. Auf Immobilien oder Grundbesitz trifft dies gleichermaßen zu.
d) Erhaltung persönlicher Wertvorstellungen. Wer beispielsweise in Zeiten der immer härter werdenden „Ellenbogengesellschaft“ auf Mildtätigkeit setzt und auf Hilfsbereitschaft, kann mit dem Instrument der Stiftung diese Grundeinstellung dauerhaft bewahren. Auf diese Weise kann dauerhaft über den Tod hinaus ein Zeichen gesetzt werden.
e) Sicherung des über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens. Ihrem Wesen nach sind Stiftungen äußerst konservativ, sie erhalten und bewahren, nicht nur den eigenen Namen, sondern auch das eingebrachte Vermögen, was für nicht wenige Menschen das ausschlaggebende Argument darstellt. Sie sehen in ihrem Vermögen ein über Jahrzehnte geschaffenes Lebenswerk, das sie gern über den Tod hinaus erhalten möchten. Auch hier kann eine Stiftung sinnvoll eingesetzt werden. Die Spende muss zeitnah ausgegeben, das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen laut Gesetz erhalten werden.
f) Erhalt des eigenen Namens. Kein Unternehmen, keine von privater Hand geschaffene Institution überdauert so souverän die Jahrhunderte wie das Instrument der Stiftung die ältesten Stiftungen sind hierzulande über 1.000 Jahre alt. Wer also über seinen Namen ein Stück Unsterblichkeit erlangen möchte, hat zur Stiftung kaum eine Alternative. Generell ist es zu begrüßen, wenn ein Stifter sein gemeinnütziges Engagement mit dem eigenen Namen verbindet und damit deutlich macht, dass das gemeinnützige Wirken der Stiftung auf die Initiative und das Engagement dieser einen konkreten Person zurückgeht.
g) Ausdruck von Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben. Viele Menschen haben nicht vergessen, wem Sie den Erfolg ihres Lebens verdanken: diesem einen Förderer, diesem einen Stipendium, dieser einen Begegnung oder einfach nur dem Glück, zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen zu sein. Nicht selten erwächst daraus das Bedürfnis, dem Leben bzw. der Gesellschaft zurückzugeben, was sie an Unterstützung geleistet hat.
h) aktive Gestaltung des Lebensabends. Für einige Menschen ist der wohlverdiente Ruhestand kaum zu ertragen. Sie brauchen eine Aufgabe, eine sinnvolle Beschäftigung. Hier kann die Stiftung wertvolle Dienste leisten. Nicht selten zählt die Stiftungsarbeit zu den „schönsten und sinnvollsten Tätigkeiten in meinem Leben“.
i) Kontrolle über den Einsatz der Stiftungsmittel. Was mit „seinen“ Geldern geschieht, ist für den Stifter kein Geheimnis. Er selbst kann immer wieder bestimmen, wen und was er begünstigen bzw. fördern will. Er ist also mit seiner eigenen Stiftung näher an der Zweckerfüllung: Er bestimmt, was mit den Zinserträgen geschieht, er bestimmt den Kreis der Begünstigten, der zu fördernden oder der auszuzeichnenden Personen. Er hat somit einen unmittelbaren, z. T. auch persönlichen Bezug zu seinem gemeinnützigen Engagement.
j) Absicherung der Familie. Der Stifter darf ein Drittel der Erträge für den eigenen Lebensunterhalt und den der Angehörigen (Großeltern, Eltern, Pflegeeltern, Kinder, Pflegekinder, Enkel, Ehegatten und Geschwister) verwenden, z.B. auch um ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.
k) Nutzen für Unternehmen: der Einsatz der Stiftung als Marketinginstrument. Der Marketingeffekt beginnt damit, dass der Name des Unternehmens auf die gemeinnützige Stiftung übertragen wird. So binden insbesondere die Globalplayer und ihre Stiftungen das Medieninteresse an sich. Ob nun die Bertelsmann Stiftung, die Allianz Kulturstiftung, die IKEA-Stiftung oder die Boehringer Ingelheim-Stiftung für medizinische Grundlagenforschung - immer geben diese Namen das gemeinnützige Engagement eines Unternehmens bekannt. Der damit erzielt Imagetransfer ist kaum zu überschätzen, genießt das Instrument der Stiftung doch die höchste Anerkennung unter allen gemeinnützigen Organisationsformen. Ob als gemeinsame Gesprächsbasis mit Kunden zur Kundenbindung, als Instrument für die Personalentwicklung oder für die Erschließung von Ressourcen - Stiftungen können für die Unternehmen ein nützliches, strategisches Kommunikationsinstrument sein.
l) Lösung des Nachlassproblems. In manchen Fällen bietet sich das Instrument der Stiftung an, um das Nachlassproblem zu lösen. Die eigene Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden. Wenn also keine eigenen bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, gibt es i.d.R. zur Stiftung als „Wunscherben“ keine sinnvolle Alternative. Zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag des Gesamtvermögen gegründet, wird die eigene Stiftung testamentarisch als Erbin eingesetzt.
Weitere Informationen gibt es z.B.hier
Bayerisches Ministerium des Inneren
Hier können Sie außerdem ein Merkblatt über Stiftungen downloaden.
Weitere Infos: