Was ist ein Wirtschaftsprüfer, was sind die Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsprüfers?
Der Wirtschaftsprüfer ist der höchstqualifizierte Experte auf wirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet in Deutschland.
Oder auf deutsch: Wenn es um Wirtschaft geht, hat der Mann die meiste Ahnung.
Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer umfasst neben dem handelsrechtlichen Prüfungswesen insbesondere Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft. Der Wirtschaftsprüfer ist unabhängig und freiberuflich tätig. In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 13.000 Wirtschaftsprüfer (im Vergleich dazu ca. 70.000 Steuerberater und ca. 140.000 Rechtsanwälte).
Zur Wirtschaftsprüfung gehört im einzelnen:
Prüfungstätigkeit
Um Irrtümern vorzubeugen: Ein Wirtschaftsprüfer hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Er ist nicht zu verwechseln mit einem Betriebsprüfer. Die Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers liegt auf handelsrechtlichem Gebiet. Er prüft als unabhängiger Prüfer die Rechnungslegung und die Jahresabschlüsse von Unternehmen auf Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Er wird tätig im Auftrag des Unternehmens und verfolgt damit die Interessen insbesondere von Gläubigern, z.B. Banken, und von Gesellschaftern, die ein Interesse an der unabhängigen Prüfung Ihres Unternehmens haben. Die Prüfung erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, z.B. bei größeren Kapital- oder Personengesellschaften und bei Konzernen, oder auf freiwilliger Basis.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Der Wirtschaftsprüfer ist tätig als Experte auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung. Dazu zählen Unternehmensführung und -organisation, Rechnungswesen mit Kostenrechnung und Controlling, Investitionsrechnung und Finanzierung, Planung von Gründungs-, Sanierungs- und Umstrukturierungskonzepten etc.
Steuerliche Beratung
Der Wirtschaftsprüfer ist neben seinen übrigen Tätigkeitsbereichen in gleichem Umfang wie ein Steuerberater auf dem Gebiet der steuerlichen Beratung tätig.
Wirtschaftsrechtliche Beratung
Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit berät der Wirtschaftsprüfer in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere Gesellschafts- und Unternehmensverträge, Beratung bei Erbschaftsfällen und bei Unternehmensnachfolge, Beratung bei der Gründung und Beendigung von Unternehmen und alle Arten von Verträgen auf wirtschaftlichem Gebiet.
Gutachter auf betriebswirtschaftlichem Gebiet
Zum Aufgabenbereich des Wirtschaftsprüfers zählt außerdem die Erstellung von Gutachten als Sachverständiger auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. Hierzu zählt insbesondere die Unternehmensbewertung, z.B. bei einem Kauf oder Verkauf eines Gesellschaftsanteils oder eines Unternehmens oder die Beurteilung von Sanierungskonzepten. Wirtschaftsprüfer erstellen auch Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Wert eines Unternehmens, etwa bei einer Scheidung oder einer Auseinandersetzung nach einem Erbfall, oder bei streitigem Ausscheiden aus einem Unternehmen.
Treuhänderische Tätigkeit
Wirtschaftsprüfer sind z.B. als Testamentsvollstrecker oder Konkursverwalter tätig.
Weitere Infos über die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers gibt es bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Und warum es sich lohnt diesen Beruf zu ergreifen, erklärt die WPK in diesem Video: