Unsere Dienstleistungen
Was können wir für Sie tun ?
Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
- gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen z.B nach HGB, PublG, GenG, MaBV, GewO u.a.
für alle Rechtsformen - freiwillige Prüfungen
- Sonderprüfungen
- Geschäftsführungsprüfungen
- Prüfung von Konzernabschlüssen
- Prüfung von Jahresrechnungen von Stiftungen
- Due Diligence Prüfungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Gebindeprüfungen nach der Verpackungsverordnung
- Gründungsprüfungen nach GmbHG oder AktG
Anlässe für Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensbewertung für den Kauf eines Unternehmens, Verkauf eines Unternehmens;
hier werden neben Gutachten für die Unternehmensbewertung häufig auch sog. Due Diligence Prüfungen angefordert. - Finanzierungs- und Investitionsvorhaben
- Unternehmensbewertungen bei Auseinandersetzungen oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern
- Ab 2009 werden Unternehmensbewertungen durch einen Wirtschaftsprüfer auch bei Erbfällen und Schenkungsfällen notwendig sein, wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung geschenkt oder vererbt wird. Die Standardbewertung durch das Finanzamt führt hier sehr oft zu überhöhten Werten.
- Prüfung einer Überschuldung
- Prüfung der Abrechnung eines Insolvenzverwalters